Freizeit- und Teilnahmebedingungen
Auch bei uns gelten ein paar Regeln. Mit der elektronischen Anmeldung wird gleichzeitig auch bekundet, dass der Teilnehmer die Freizeitregeln gelesen hat oder sie kennt und bereit ist, sich auf dieser Grundlage in die Freizeitgemeinschaft einzuordnen.
Der/ die Teilnehmende ist bereit, sich für die Dauer der Freizeit in eine christliche Gemeinschaft einzuordnen und am Programm teilzunehmen.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bestätigungen bzw. Absagen für die Freizeiten werden in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Anmeldung per E-Mail mitgeteilt.
Mit der der Anmeldung, online oder schriftlich, stimmen Sie/stimmst du den aktuellen Datenschutzbestimmungen des Freizeitwerk Hunsrück zu.
Mit der Anmeldung, online oder schriftlich, geben Sie/gibst du gleichzeitig ein Einverständnis zur Veröffentlichung von Fotos der teilnehmenden Personen ab (z.B. Homepage, Flyer, Zeitung).
Die Anmeldung ist erst mit der Zahlung des Freizeitbetrages gültig und sollte auf das jeweils in der Ausschreibung angegebenen Konto eingezahlt werden. Bei nicht fristgerechter Zahlung behalten wir uns vor, den Platz an Interessierte aus der Warteliste zu vergeben.
Eine tageweise Teilnahme ist grundsätzlich nicht möglich.
Im Falle einer Teilnehmerseitingen Abmeldung gelten folgende Stornobedingungen:
- Ab 14 bis 8 Tage vor Freizeitbeginn sind 50% des Freizeitbetrages zu zahlen
- Ab 7 Tage vor Freizeitbeginn bis zum Start der Freizeit sind 90 % des Freizeitbetrages zu zahlen
Wir empfehen daher, bei längeren Freizeiten, eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Hat ein/eine Teilnehmer/in die Freizeit angetreten und kann diese nicht bis zum Ende fortführen, z. B. krankheitsbedingt, wird kein anteiliger Freizeitbetrag zurückerstattet.
Die Freizeitleitung haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch eigenwilliges Verschulden von Teilnehmenden verursacht werden.
Der/die Teilnehmende behandelt jeden Freizeitteilnehmer und Mitarbeiter mit Respekt. Ebenso hält er/sie sich an die Anweisungen der Mitarbeiter.
Der/die Teilnehmende hält sich an das absolute Alkohol-, Zigaretten-, und Drogenverbot, wie es dem Jugendschutzgesetz §9 und §10 zu entnehmen ist.
Bei grober Missachtung der Freizeitbedingungen kann der/die Teilnehmende auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden.
Wir bemühen uns, auf besondere Ernährungswünsche einzugehen, können allerdings nicht jede Besonderheit berücksichtigen. Bitte sprechen Sie uns an.
Die Fundsachen von unseren Freizeiten werden bis zum Freizeitnachtreffen aufbewahrt. Bei Verlusten bitte umgehend den entsprechenden Freizeitleiter kontaktieren. Bei Freizeiten, die nach dem Gottesdienst stattfinden, werden Fundsachen maximal zwei Monate aufbewahrt. Anschließend verfügt das Freizeitwerk nach eigenem Ermessen darüber.
Möchten Sie/ möchtest du KEIN Freizeitmagazin mehr erhalten und nicht mehr über Veranstaltungen des Freizeitwerk Hunsrück informiert werden, bitten wir Sie/ dich, dies dem Freizeitwerk Büro mitzuteilen.
Bei den Kinderferienaktionen, den Zeltlagern und der Sommerfreizeit ist die Teilnahme nur an einer Freizeit möglich.
Empfänger von kostenloser Schulbuchausleihe (mit Antragsnachweis), Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen haben Anspruch auf Kostenzuschüsse zum Freizeitbeitrag. Bitte wende dich diesbezüglich vor der Freizeit an das Freizeitwerkbüro.